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SWK 20-21, 20. Juli 2015, Seite 983

Corporate Social Responsibility (CSR)

Wichtige Begriffe im kurzen Überblick

Josef Baumüller

In Literatur und Praxis findet man regelmäßig (betriebs)wirtschaftliche Fachbegriffe, die zunächst vertraut wirken und die man selbst mitunter laufend verwendet. Dies bewahrt jedoch nicht vor Unschärfen, Fallstricken und Fehlannahmen. Dieses Glossar hat es sich zum Ziel gesetzt, wichtige Begriffe der (Betriebs-)Wirtschaft für den täglichen Gebrauch auf den Punkt zu bringen. Der erste Teil befasst sich mit Corporate Social Responsibility (CSR).

1. Der Begriff „CSR“

Eine letztgültige Definition dazu, was unter CSR zu verstehen ist, fehlt bis heute. Es findet sich vielmehr eine Vielzahl an unterschiedlichen Definitionen und Konzepten. Häufig synonym oder ähnlich verwendete Begriffe sind „Corporate Responsibility“, „Corporate Citizenship“ bzw „Nachhaltigkeit“. Wie Corporate Governance gilt CSR als Element der Unternehmensverfassung – das ist die „Gesamtheit aller grundlegenden, das Wesen eines Unternehmens bestimmenden (konstitutiven) und langfristig gültigen Strukturregeln“ für ein Unternehmen, insb im Hinblick auf seine Ziele und die innere Organisation zu deren Erreichung.

Die Europäische Kommission definierte CSR als Konzept, „das den Unternehmen als Grundlage dient, auf freiwilliger ...

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