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Einlagenrückzahlung neu: Eigenkapitalgeber in der Steuerfalle
Rückzahlung von Einlagen deutlich verschlechtert – Paradigmenwechsel bei der Besteuerung von Beteiligungserträgen – Ausweitung der Evidenzierungspflichten
Die Besteuerung von Vermögenszuwendungen von Körperschaften an ihre Anteilsinhaber ist eine der wesentlichen unternehmenssteuerlichen Fragen. § 4 Abs 12 EStG und die gesetzlichen Bestimmungen über offene/verdeckte (Gewinn-)Ausschüttungen entscheiden, ob Vermögenszuwendungen an Anteilsinhaber steuerlich als (idR steuerneutrale) Einlagenrückzahlungen oder als (idR steuerpflichtige, für Körperschaften nach Maßgabe des § 10 KStG aber steuerneutrale) Einkommensverwendungen („Beteiligungserträge“) einzustufen sind. Die Steuerreform 2015/2016 ist im Wesentlichen eine (unter großen politischen Geburtswehen zustande gekommene) Tarifreform (und keine Steuerstrukturreform); trotzdem sah sich der Gesetzgeber veranlasst, § 4 Abs 12 EStG radikal zu ändern. Obwohl im (extrem kurzen) Begutachtungsverfahren massive Bedenken gegen die beabsichtigten Änderungen vorgebracht wurden, passierte die Regierungsvorlage praktisch ohne wesentliche Änderung den Nationalrat. Im nachfolgenden Beitrag sollen die wirtschaftlichen Auswirkungen der Neuregelung für die Besteuerung von Körperschaften und ihrer Anteilsinhaber dargestellt werden.
1. Die Neuregelung im Überblick
§ 4 Abs 12 EStG in der (noch) geltenden Fassung ist durch die Anknüpfung an gesellschaftsrechtlich...