Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
2. Abgabenänderungsgesetz 2014 im Bundesgesetzblatt kundgemacht
Gesetzestext samt Erläuterungen zur Regierungsvorlage und zum Abänderungsantrag im Finanzausschuss
(SWK) – In BGBl I 2014/105, ausgegeben am , ist das 2. Abgabenänderungsgesetz 2014 kundgemacht worden. Das Gesetzespaket steht vor allem unter dem Zeichen der Betrugsbekämpfung, bringt aber auch zahlreiche ertragsteuerliche Änderungen. Im Vergleich zur Regierungsvorlage wurden insb die ausschließliche elektronische Zurverfügungstellung der monatlichen Lohnabrechnung im EStG sowie die drastische Erweiterung der Befugnisse der Finanzstrafbehörden im FinStrG im Zuge des Gesetzwerdungsprozesses wieder herausgenommen. Im Folgenden ist der kundgemachte Gesetzestext der wichtigsten Änderungen samt Erläuterungen zur Regierungsvorlage (ErlRV) bzw zum Abänderungsantrag im Finanzausschuss (FAB) – betreffend EStG, VersStG und FinStrG – abgedruckt.
*
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit in Finanzstrafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-FinStrZG) erlassen und das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Gebührengesetz 1957, das Glücksspielgesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Finanzstrafgesetz, die Abgabenexekutionsordnung, das Tabaksteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996 und das Zollrechts-Durchführungsgesetz geändert werden (2. Abgabenänderungsgesetz 2014 – 2. AbgÄG 2014)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel 1
Bundesgeset...