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GesRZ 2, April 2020, Seite 80

Geldwäschenovelle 2020

Am langte eine Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (Geldwäschenovelle 2020), im Nationalrat ein (RV 106 BlgNR 27. GP, online abrufbar unter https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_00106/index.shtml). Hintergrund des Gesetzesvorhabens ist die Umsetzung der 5. Geldwäsche-Richtlinie (Richtlinie [EU] 2018/843 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Änderung der Richtlinie [EU] 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Richtlinien 2009/138/EG und 2013/36/EU, ABl L 156 vom , 43).

Die 5. Geldwäsche-Richtlinie soll auf die jüngsten Entwicklungen und Tendenzen bei der Art und Weise der Finanzierung terroristischer Gruppen reagieren. Moderne Technologiedienstleistungen seien als alternative Finanzsysteme immer beliebter, wären jedoch, teils auch aufgrund ihrer hohen Komplexität, rechtlich schwer greifbar und deshalb nicht ausreichend reguliert (vgl dazu in dieser Rubrik bereits Th. Barth/Durstberger, GesRZ 2018, 203). Diesem Risiko soll durch weitere Maßnahmen zur Stärkung der Transparenz von finanziellen Transaktionen...

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