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GesRZ 4, August 2020, Seite 227

Update: Geldwäschenovelle 2020

Im Juli 2020 beschlossen der National- und der Bundesrat das Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (Geldwäschenovelle 2020), BGBl I 2020/65. Wie in dieser Rubrik berichtet, wird damit die 5. Geldwäsche-Richtlinie (Richtlinie [EU] 2018/843 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Änderung der Richtlinie [EU] 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Richtlinien 2009/138/EG und 2013/36/EU, ABl L 156 vom , 43) umgesetzt (vgl Th. Barth/Natlacen, GesRZ 2020, 80). Ziel der Rechtsakte ist die Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung iZm dem Finanzsystem. Der Fokus liegt dabei auf alternativen Finanzsystemen auf der Basis neuer Technologien, die sich durch einen hohen Komplexitätsgrad und unzureichende Regulierung auszeichnen und so für Aktivitäten im Rahmen der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung besonders anfällig sind.

Rubrik betreut von: Thomas Barth und Sophie Natlacen
Dr. Thomas Barth ist juristischer Mitarbeiter der ÜbK. Sophie Natlacen, LL.M. (WU) ist Universitätsassistentin am Institut für Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien.
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