Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs bei Gebäudeerrichtung zur Vermietung
Die Absicht der Vermietung des Gebäudes ist glaubhaft nachzuweisen
Errichtet ein Unternehmer ein Gebäude, so kann er es anschließend veräußern wollen. Die Veräußerung ist an sich umsatzsteuerbefreit; es kann aber zur Regelbesteuerung optiert werden. Soll das Gebäude vermietet werden, so ist die Vermietung wiederum steuerbefreit, und es ist ebenfalls eine Option zur Regelbesteuerung möglich. Die Vermietung zu Wohnzwecken ist stets steuerpflichtig. Fraglich ist, welche Beweise erbracht werden müssen, um eine steuerpflichtige Tätigkeit samt Vorsteuerabzug nachzuweisen. Dies soll anhand eines Praxisfalls aus einer Außenprüfung erörtert werden.
1. Sachverhalt
Eine GmbH erwirbt ein unbebautes Grundstück in der Absicht, es mit einem Gebäude mit zehn Wohneinheiten zu bebauen. Das Grundstück soll parifiziert werden. Die Gesellschaft beabsichtigt, sämtliche Wohneinheiten zu veräußern. Es wird eine Fremdfinanzierung aufgenommen, die einerseits den Grundstückserwerb, andererseits die laufenden Baukosten abdeckt. Die Finanzierung soll ca. ein Jahr nach Abschluss der Bauarbeiten zurückgeführt werden.
S. 68 Ein Makler wird mit der Veräußerung der Objekte im Rahmen eines fremdüblichen Vertrags beauftragt. Der Makler ist aber indirekt zu 33,3 % an der GmbH beteiligt.
Da di...