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Wann beginnt der Vorsteuerberichtigungszeitraum bei Immobilien zu laufen?
Überlegungen zu § 12 Abs 10 UStG
Für die Praxis ist die Frage, wann der Vorsteuerberichtigungszeitraum im Immobilienbereich beginnt, von erheblicher Relevanz – bedeutet doch jedes Jahr ein Zwanzigstel an Vorsteuer. Nach Ansicht der Finanzverwaltung sowie eines Großteils der Literatur ist die tatsächliche Innutzungnahme des Grundstücks maßgeblich; dieser Auffassung folgte das BFG in zwei Erkenntnissen – uE zu Recht – jedoch nicht.
1. Rechtliche Rahmenbedingungen
Das UStG sieht vor, dass die Vermietung von Geschäftsräumlichkeiten gemäß § 6 Abs 1 Z 16 UStG unecht von der Umsatzsteuer befreit ist, wobei durch das Ausüben der Option gemäß § 6 Abs 2 UStG auf diese Steuerbefreiung verzichtet werden kann. Die Option zur Steuerpflicht kann nur dann ausgeübt werden, wenn der Mieter das Grundstück bzw einen baulich abgeschlossenen, selbständigen Teil des Grundstücks, an dem Wohnungseigentum begründet werden könnte, nahezu ausschließlich für Umsätze verwendet, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. „Nahezu ausschließlich“ bedeutet nach derzeitiger Ansicht der Finanzverwaltung zu 95 %.
Will ein Vermieter einen Vorsteuerabzug bereits vor der Ausführung des Umsatzes geltend machen, zB für die Errichtungskosten eines Gebäudes, so muss anhand entsprechender Vorverei...