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GesRZ 4, September 2017, Seite 203

Aktuelle Satzungsgestaltungen in Aktiengesellschaften

Susanne Kalss und Julia Nicolussi

Das Aktienrecht ist in Bewegung. Die Judikatur anerkannte mit der OGH-Entscheidung vom , 6 Ob 28/13f, zu den Vorkaufsrechten jedenfalls für eine nicht börsenotierte Gesellschaft eine weitreichende Gestaltungsfreiheit bei der Anteilsübertragung. Im Folgenden sollen empirische Beobachtungen die Gestaltungsvielfalt der Satzungen erläutern und es soll untersucht werden, welche Rolle Mustersatzungen bei der Satzungsgestaltung spielen.

I. Grundlagen

1. Vertragsgestaltung im Aktienrecht

Die Aktionäre sind bei Ausgestaltung der Satzung nicht vollkommen frei, vielmehr erfahren sie eine Beschränkung durch den Grundsatz der Satzungsstrenge, der das Aktienrecht prägt. Wollte ein des österreichischen Aktienrechts Unkundiger aus dem Gesetz die statutarische Ausgestaltung der typischen österreichischen AG ablesen, also einer AG mit einem Gesellschafter oder wenigen Mitgliedern, die gemeinsam die Gesellschaftszwecke verfolgen, so wird dies kaum gelingen, zumal das normative Leitbild die publikumsorientierte Kapitalsammelstelle vor Augen hat. Einen Eindruck von der Komplexität und Vielfalt des Aktienrechts bekommt man erst, wenn man Satzungen, Firmenbuchauszüge, Mustersatzungen und ergänzende ...

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