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EuGH: Deutsche Mitbestimmungsregelung verstößt nicht gegen Unionsrecht
Der EuGH ist mit Urteil vom , Rs C-566/15, Erzberger, den Schlussanträgen des Generalanwalts gefolgt (siehe dazu Durstberger/Nicolussi, Schlussanträge des Generalanwalts: Deutsche Mitbestimmungsregelung verstößt nicht gegen Unionsrecht, GesRZ 2017, 127) und hat ausgesprochen, dass die deutschen Mitbestimmungsregelungen nicht gegen Unionsrecht verstoßen.
Das Kammergericht Berlin hat im Oktober 2015 ein Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH eingereicht, in dem es die Frage stellte, ob die deutschen Mitbestimmungsregelungen gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit (Art 45 AEUV) verstoßen oder eine unzulässige Diskriminierung wegen der Staatsangehörigkeit (Art 18 AEUV) darstellen.
Der EuGH differenzierte in seinem Urteil und knüpfte dabei an die Arbeitnehmer an. Zuerst ging er auf die Situation jener Arbeitnehmer ein, die in einer Tochtergesellschaft der TUI-Gruppe in einem anderen Mitgliedstaat der EU als Deutschland beschäftigt sind. Mit Hinweis auf die stRspr verneinte das Gericht eine Verletzung der Arbeitnehmerfreizügigkeit, weil Art 45 AEUV nur dann zur Anwendung gelangt, wenn ein Sachverhalt vorliegt, auf den das Unionsrecht abstellt. Die Kontrolle einer Tochtergesellschaft in...