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Zur Höhe der Verzugszinsen bei Veräußerung eines GmbH-Geschäftsanteils
1. Für den von einem GmbH-Gesellschafter an den Mitgesellschafter zu leistenden Kaufpreis für die Abtretung seines Geschäftsanteils sind grundsätzlich keine unternehmerischen Verzugszinsen zu leisten. Abweichendes gilt dann, wenn beide Gesellschafter ein Unternehmen betreiben, zu dessen Betrieb der Erwerb und die Veräußerung von Geschäftsanteilen gehören.
2. Das Ergebnis eines Schiedsgutachtens ist grundsätzlich für die Parteien und das Gericht materiell-rechtlich bindend. Nicht jede objektive qualifizierte Unrichtigkeit beraubt das Schiedsgutachten seiner bindenden Wirkung.
(OLG Linz 2 R 47/18x; LG Salzburg 9 Cg 151/13a)
Der Beklagte gründete 1989 die Anton U. GmbH (im Folgenden: die GmbH), die im Bereich der Zerkleinerungstechnik tätig ist. Er war seit der Gründung Geschäftsführer und im wechselnden Beteiligungsausmaß Gesellschafter. Der Kläger erwarb mit Management-Buy-in- und Beteiligungsvertrag (im Folgenden: MBIBV) vom vom Beklagten 26 % der Geschäftsanteile und wurde neben dem Beklagten Geschäftsführer (Phase I). Bei Erreichen der definierten Zielvorgabe bis zum Wirtschaftsjahr 2007/2008 sollte sich die Phase II anschließen. In...