Personalverrechnung in der Praxis 2021
32. Aufl. 2021
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S. 1065
In diesem Kapitel werden bestimmte Personengruppen mit besonderer abgabenrechtlicher Behandlung thematisiert.
Für einige Personengruppen sieht der Gesetzgeber andere als die bisher behandelten abgabenrechtlichen Bestimmungen vor. Im Bereich des
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Die vorstehend angeführten Personen sind
Darüber hinaus finden in diesem Punkt die
Ferialpraktikanten (→ 31.5.1.),
Schnupperlehrlinge (→ 31.5.3.),
Vorstandsmitglieder (→ 31.8.),
Geschäftsführer (→ 31.9.),
Grenzgänger (→ 31.10.),
älteren Personen (→ 31.11.) und die
Personen mit geringem Entgelt (→ 31.12.)
Behandlung.
S. 106631.1. Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer
31.1.1. Begriff
Der Punkt 7.2. hat die steuerrechtlichen Voraussetzungen, die zur beschränkten Steuerpflicht führen, zum Inhalt. Darauf aufbauend wird in diesem Punkt die Art der Lohnsteuerberechnung behandelt.
31.1.2. Berechnung der Lohnsteuer
Soweit ein ev. geltendes Doppelbesteuerungsabkommen (→ 7.2.) nichts anderes bestimmt, ist die Lohnsteuer beschränkt steuerpflichtiger Arbeitnehmer wie folgt zu berechnen:
Soweit ni...