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Prinz

Personalverrechnung in der Praxis 2021

Rechtliche Grundlagen - Erläuterungen - Über 600 gelöste Beispiele

32. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4251-2

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Dokumentvorschau
Personalverrechnung in der Praxis 2021 (32. Auflage)

S. 15010. Durchführung und Überwachung der Personalverrechnung

In diesem Kapitel werden u.a. Antworten auf folgende praxisrelevanten Fragestellungen gegeben:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Welche Informationen sind zwingend am Lohnkonto auszuweisen?
Seite
151 ff.
-
Müssen ersetzte Reisekosten am Lohnkonto ausgewiesen sein?
Seite
152 f.
Ist den Mitarbeitern zwingend ein Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungsbeleg auszuhändigen und wie muss ein solcher aussehen?
Seite
156 f.
Welche datenschutzrechtlichen Verpflichtungen bestehen für Arbeitgeber?
Seite
159 ff.
-
Benötigt der Arbeitgeber die Zustimmung des Arbeitnehmers für die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten?
Seite
160 f.
-
Wie lange dürfen Bewerberdaten aufbewahrt werden?
Seite
161

10.1. Durchführung der Personalverrechnung

10.1.1. Erfassung

Die Personalverrechnung ist ein Teilbereich der Buchhaltung. Daher bilden Belege die Grundlage der Personalverrechnung. Es gilt das sog. „Belegprinzip“, d.h., ohne Belege darf keine Abrechnung durchgeführt werden.

In der Praxis finden folgende Belege Verwendung:

  • Zeiterfassungsausdrucke und Überstundenaufzeichnungen (Muster 8),

  • Schichtlisten,

  • Akkordzettel,

  • Reisespesenabrechnungen (Muster 10, Muster 11),

  • Montagescheine,

  • Provisionsabrechnungen

    u.a.m.

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Personalverrechnung in der Praxis 2021

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