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GesRZ 3, Juni 2019, Seite 132

Rechtswidrige Stimmabgabe, Beschlussmängel und positive Beschlussfeststellung

Hans-Georg Koppensteiner

Der vorliegende Beitrag untersucht, wie Mängel von Beschlüssen zu behandeln sind, die sich nicht aus Treupflichtverstößen, sondern aus anderen Verletzungen von Gesetz oder Satzung bzw Gesellschaftsvertrag ergeben.

I. Die Frage

Nach Auffassung des Verfassers ist die in der Generalversammlung einer GmbH bzw bei schriftlicher Abstimmung treuwidrig abgegebene Stimme wirksam, liefert bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen allerdings einen Anfechtungsgrund. Ob damit eine positive Beschlussfeststellungsklage verbunden werden kann, hängt davon ab, ob der Streitgegenstand des Anfechtungsprozesses auch die Kassation der treuwidrigen Stimme umfasst. Auch das wurde bejaht.

Mit den folgenden Betrachtungen ist nicht beabsichtigt, diesen Standpunkt noch einmal zu überprüfen. Untersucht werden soll stattdessen, wie Mängel von Beschlüssen zu behandeln sind, die sich nicht aus Treupflichtverstößen, sondern aus anderen Verletzungen von Gesetz oder Satzung bzw Gesellschaftsvertrag, also bspw daraus ergeben, dass das Recht eines Gesellschafters, einen Geschäftsführer zu benennen, missachtet wird, dass die Mehrheit sich weigert, einen gesetzlich vorgegebenen Gewinnverwendungsbeschluss zu fassen, oder da...

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