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AR aktuell 4, August 2019, Seite 32

Rechtswidrige Stimmabgabe, Beschlussmängel und positive Beschlussfeststellung

Michael Barnert

Hans-Georg Koppensteiner beschäftigt sich in seinem Beitrag in GesRZ 2019, 132 mit der Frage, wie Mängel von Beschlüssen, die sich nicht aus Treuepflichtverstößen, sondern aus anderen Verletzungen von Gesetz oder Satzung bzw Gesellschaftsvertrag ergeben, zu behandeln sind. Die praktische Bedeutung dieser Frage bestehe darin, dass eine positive Beschlussfeststellungsklage möglich erscheine, dies aber für einige Sachverhalte (wie etwa Beschlüsse von Geschäftsleitern oder Aufsichtsräten) noch nicht untersucht worden sei.

Eingangs hält der Autor fest, dass die grundsätzliche Zulässigkeit der positiven Beschlussfeststellungsklage bei ablehnenden Beschlüssen außer Zweifel stehe. Für die Zulässigkeit der Beschlussfeststellungsklage sei die erfolgreiche Anfechtung des ursprünglichen Beschlusses erforderlich. Außerdem sei es eine Voraussetzung, dass das zuständige Organ den rechtswidrigen Beschluss nicht mit einer – vom Feststellungsantrag abweichenden – rechtmäßigen Entscheidung ex tunc korrigieren könne. Zusätzlich sei zu beachten, dass eine positive Beschlussanfechtung (abgesehen von der Frage, ob nichtige oder wirksam angefochtene Stimmen mitgezählt werden) nur infrage komme, wenn mit de...

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