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GesRZ 3, Juni 2019, Seite 129

FMA-Produktinterventionsverordnung – Verlängerung der Produktinterventionen durch ESMA

Wie in dieser Rubrik berichtet, hatte die ESMA bereits 2018 Produktinterventionen für binäre Optionen und finanzielle Differenzgeschäfte erlassen und mehrfach verlängert (vgl Th. Barth, GesRZ 2019, 4). Die FMA hat dies zum Anlass genommen, eine dauerhafte Produktintervention mittels Verordnung zu erlassen. Diese Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über Maßnahmen der Produktintervention (FMA-Produktinterventionsverordnung – FMA-PIV) wurde am in BGBl II 2019/118 kundgemacht, ist am in Kraft getreten und für alle Produkte anwendbar, die ab dem in oder aus Österreich vermarktet, vertrieben oder verkauft werden.

Die FMA ist gem § 90 Abs 3 Z 15 WAG 2018 bzw § 4 Abs 3 und 4 PRIIP-Vollzugsgesetz ermächtigt, in Ausübung ihrer Zuständigkeiten zur Marktüberwachung Verordnungen zu erlassen. Mit der FMA-PIV hat die FMA von ihrer Kompetenz Gebrauch gemacht. Damit soll nun der Rahmen geschaffen werden, um die von der ESMA bisher nur vorübergehend beschlossenen Maßnahmen dauerhaft einzuführen. Die ESMA diene als Erstintervenientin für Notfallmaßnahmen, die nach Prüfung durch die nationalen Aufsichtsbehörden in permanente Maßnahmen umzusetzen seien. Vor dies...

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