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GesRZ 4, August 2013, Seite 197

Festschrift für Bernhard Raschauer

Martin Oppitz

Nachdem Bernhard Raschauer, Professor am Wiener Institut für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Leiter der Abteilung „Öffentliches Wirtschaftsrecht“, bereits anlässlich seines 60. Geburtstages im Jahr 2008 eine Festschrift zugeeignet wurde, folgte nun, fünf Jahre später, die nächste – diesmal besonders breit angelegte – Würdigung: Den Herausgebern dieser Festschrift ist es gelungen, 40 Autoren zu versammeln; entstanden ist ein beeindruckender Band, mit welchem dem breit gefächerten wissenschaftlichen Wirken von Bernhard Raschauer – welches von verfassungs- und allgemein-verwaltungsrechtlichen Studien bis hin zu den Verästelungen des besonderen Verwaltungsrechts reicht – Reverenz erwiesen wird.

Neben grundsätzlichen Studien etwa zur Handlungsformenlehre (Eberhard, Holoubek), zum Verhältnis von Menschenrechten und Demokratie (Luf), zum Erwerb subjektiver öffentlicher Rechte (Pöschl), zu Widersprüchen zwischen Bescheiden (Potacs), zum Berufungsverfahren nach dem AVG (Wiederin) oder zur staatsrechtlichen Verantwortlichkeit des Vertreters des Bundespräsidenten (Wieser) finden sich ua Beiträge, die dem – von Bernhard Raschauer auch in seiner praktischen Tätigkeit als Umweltanwalt des Landes ...

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