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GesRZ 4, August 2013, Seite 172

Europäisches Sektorales Wirtschaftsrecht

Band 5 der Enyklopädie Europarecht

Martin Oppitz

Die Herausgeber der „Enzyklopädie Europarecht“ wollen ihre Reihe als grundlegenden Beitrag zur Einheitsbildung im Europarecht verstanden wissen; das ambitionierte Gesamtwerk ist auf 10 Bände angelegt und soll – wie das Vorwort der Gesamtherausgeber ausweist – eine „aufeinander abgestimmte Durchdringung der einzelnen Bereiche des Gesamtsystems des Europarechts, die in der Behandlung ihrer Gegenstände systematisch von den positiven konzeptionellen Grundlagen über die daraus sich ableitenden allgemeinen Regeln zu den einzelnen Fragen fortschreitet“, leisten.

Ein Verständnis des (öffentlichen) Wirtschaftsrechts ist ohne Berücksichtigung des europarechtlichen Kontexts heute nicht mehr möglich; der Fokus der Darstellung auf dem „sektoralen Wirtschaftsrecht“ bedeutet, dass die Zuordnung zum öffentlichen Recht oder zum Privatrecht in den Hintergrund tritt (§ 1 Rz 43); Ruffert spricht vielmehr von der Idee eines „säulenübergreifenden Wirtschaftsrechts“ (§ 1 Rz 45). Diesem Gedanken folgend werden die Bereiche des Rechts der freien Berufe (Storr), des Handwerks (Ruthik), des Telekommunikationsrechts (Kühling), des Energierechts (Ludwigs), des Transportrechts (Knauff), des Agrarrechts (Härtel),...

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