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GesRZ 4, August 2013, Seite 172

Bankrechts-Kommentar

Susanne Kalss

Die knappe Beschreibung „Bankrecht“ umfasst eine Fülle verschiedener Gesetze und Materien sowohl aus dem öffentlich-rechtlichen Bereich mit aufsichtsrechtlichen Aspekten, vor allem aber aus dem privatrechtlichen Bereich mit vertragsrechtlichen Themenstellungen. Für die Bewältigung des Bankrechts ist nicht bloß dieses Detailwissen in einem bestimmten kleinen Bereich ausreichend, vielmehr bedarf es der Einbettung der einzelnen Regelungen in ein Gesamtgefüge, das durch eine pulsierende Normgebung auf europäischer Ebene und mehrerer internationaler Einrichtungen sowie des nationalen Gesetzgebers und der nachgeordneten Aufsichtsbehörden gekennzeichnet ist.

Der „Bankrechts-Kommentar“ gibt daher dem interessierten Rechtsanwender eine wertvolle Hilfestellung, das dichte Regelungsgefüge zu bewältigen. Die drei Herausgeber ordnen die weitgefasste Materie, indem sie das Buch in drei großen Abteilungen führen, nämlich Kontoführung und Zahlungsverkehr, Finanzierung und Kreditsicherheiten und schließlich Wertpapier- und Anlagegeschäft. Den größten Teil machen naturgemäß Finanzierung und Kreditsicherheiten aus. Die Besonderheit und die große Leistung dieses Kommentars liegt darin, dass Kommentieru...

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