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GesRZ 4, August 2013, Seite 171

EU: CRR und CRD IV veröffentlicht

Die Verordnung über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (Capital Requirements Regulation – CRR) sowie die Richtlinie über den Zugang zur S. 172 Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (Capital Requirements Directive – CRD IV) – siehe dazu GesRZ 2013, 68 – wurden in ABl L 176 vom als Verordnung (EU) Nr 575/2013 und Richtlinie 2013/36/EU veröffentlicht.

Gem Art 521 Abs 1 CRR tritt die Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Die neuen Regeln gelten grundsätzlich ab unmittelbar. Die Richtlinie ist bis zum von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen. Die zur Umsetzung der CRD IV in Österreich notwendige BWG-Novelle wurde am vom Nationalrat verabschiedet.

CRR und CRD IV sind online abrufbar unter: http://eur-lex.europa.eu/JOHtml.do?uri=OJ:L:2013:176:SOM:DE:HTML

Der Gesetzesbeschluss zur damit in Zusammenhang stehenden BWG-Novelle ist online abrufbar unter: http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/BNR/BNR_00844/index.shtml

Rubrik betreut von: Julia Fragner und Matthias Schimka
Dr. Julia Fragner ist Mitarbeiterin der Oestereichischen Nationalbank...
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