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Deutschland: Verbesserung der Kontrolle der Vorstandsvergütung und Änderung weiterer aktienrechtlicher Vorschriften
Der Bundestag hat am das Gesetz zur Verbesserung der Kontrolle der Vorstandsvergütung und zur Änderung weiterer aktienrechtlicher Vorschriften (VorstKoG) – bislang: Aktienrechtsnovelle 2012 – beschlossen, mit dem der Hauptversammlung ua eine stärkere Kontrolle über die Tätigkeit des Aufsichtsrats börsennotierter AGs zugewiesen werden soll. So soll die Hauptversammlung über das vom Aufsichtsrat entwickelte Vorstandesvergütungssystem ein zwingendes Votum abgeben. Stimmt die Hauptversammlung dem System nicht zu, darf der Aufsichtsrat es nicht anwenden, sondern muss es anpassen. Weiters ist vorgesehen, dass börsenotierte AGs künftig nur dann Inhaberaktien ausgeben können, wenn und soweit der Anspruch des Aktionärs auf Einzelverbriefung ausgeschlossen und die Globalurkunde bei einer Wertpapiersammelbank hinterlegt wird. Schließlich sieht das VorstKoG Wandelschuldverschreibungen vor, bei denen der Schuldner (also die AG) das Wandlungsrecht hat.
Das Gesetz wird voraussichtlich im Herbst 2013 in Kraft treten.