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Berufsrechts-Änderungsgesetz 2013
Mit dem am vom Nationalrat verabschiedeten Berufsrechts-Änderungsgesetz 2013 (BRÄG 2013) sollen verschiedene Änderungen im Bereich der Berufsrechte der Rechtsanwälte und Notare sowie im Sachverständigenrecht geändert werden. Vorgesehen sind ua folgende Eckpunkte:
Gesetzliche Implementierung der Rechtsform der GmbH & Co KG zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft, wodurch ua flexiblere Gesellschafts-Beteiligungsmodelle ermöglicht werden sollen.
Bei der „Sonderpauschalvergütung“ für bestimmte Verfahrenshilfeleistungen in überlang dauernden Verfahren soll eine eindeutige Regelung für die konkrete Ermittlung der normierten „Sondervergütungsgrenze“, ab deren Erreichen eine gesonderte Vergütung überhaupt erst in Betracht kommt, geschaffen werden.
Erstreckung der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht auf Gesellschafter einer Rechtsanwaltsgesellschaft, die nicht Rechtsanwälte sind, und auf Organwalter eines Organs der Rechtsanwalts-Gesellschaft.
Das BRÄG 2013 wurde in BGBl I 2013/159 kundgemacht und soll am in Kraft treten. Der Gesetzesbeschluss ist online abrufbar unter: http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/BNR/BNR_00836/index.shtml