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GesRZ 4, August 2013, Seite 171

Alternative Investmentfonds Manager – Gesetz

Die Bundesregierung hat dem Parlament den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager – Gesetz (AIFMG) erlassen wird, vorgelegt (RV 2401 BlgNR 24. GP), den der Nationalrat in seiner Plenarsitzung vom beschlossen hat. Das AIFMG dient der innerstaatlichen Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU, welche bis zu erfolgen hat. Der Gesetzesentwurf sieht ua folgende Maßnahmen vor:

  • Konzessionsregime für AIFM;

  • Definition von Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit von AIFM;

  • Vorschriften für den grenzüberschreitenden Vertrieb.

Das AIFMG wurde in BGBl I 2013/135 kundgemacht. Der Gesetzesbeschluss ist online abrufbar unter: http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/BNR/BNR_00814/index.shtml

Rubrik betreut von: Julia Fragner und Matthias Schimka
Dr. Julia Fragner ist Mitarbeiterin der Oestereichischen Nationalbank und externe Lehrbeauftragte am Institut für Zivil- und Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien. Mag. Matthias Schimka ist Rechtsanwaltsanwärter in Wien und externer Lehrbeauftragter am Institut für Zivil- und Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien.
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