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Alternative Investmentfonds Manager – Gesetz
Die Bundesregierung hat dem Parlament den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager – Gesetz (AIFMG) erlassen wird, vorgelegt (RV 2401 BlgNR 24. GP), den der Nationalrat in seiner Plenarsitzung vom beschlossen hat. Das AIFMG dient der innerstaatlichen Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU, welche bis zu erfolgen hat. Der Gesetzesentwurf sieht ua folgende Maßnahmen vor:
Konzessionsregime für AIFM;
Definition von Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit von AIFM;
Vorschriften für den grenzüberschreitenden Vertrieb.
Das AIFMG wurde in BGBl I 2013/135 kundgemacht. Der Gesetzesbeschluss ist online abrufbar unter: http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/BNR/BNR_00814/index.shtml