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GesRZ 4, August 2013, Seite 171

Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2013

Die Bundesregierung hat dem Parlament den Entwurf zu einem Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2013 (GesRÄG 2013) vorgelegt (RV 2356 BlgNR 24. GP), den der Nationalrat in seiner Plenarsitzung vom beschlossen hat. Ziel ist es, die österreichische GmbH im Vergleich zu den Gesellschaftsformen anderer Mitgliedstaaten attraktiv zu halten und im Wettbewerb der europäischen Rechtsordnungen zu stärken. Weiters soll die Gründung von GmbHs für Unternehmen erleichtert werden, die auf weniger Kapitalausstattung angewiesen sind.

Das GesRÄG 2013 sieht vor allem folgende Eckpunkte vor:

  • Das Mindeststammkapital der GmbH soll auf 10.000 Euro herabgesetzt werden, wobei auch weiterhin die Hälfte davon in bar einbezahlt werden muss. Die Reduktion des Mindeststammkapitals soll zu einer Reduktion der Notariatsaktkosten führen, welche von der Höhe des Stammkapitals abhängen. Weiters soll für die Gründung bestimmter Einpersonengesellschaften mittels einer „Mustersatzung“ ein eigener, stark verbilligter Tarif eingeführt werden.

  • Die Veröffentlichung der Eintragung einer Neugründung der GmbH im Amtsblatt der Wiener Zeitung soll nicht mehr erforderlich sein.

Das GesRÄG 2013 wurde in BGBl I 2013/109 kund...

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