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Der Ehevertrag
Deixler-Hübner (Hrsg)

Der Ehevertrag

Vereinbarungen zwischen Ehegatten und Lebenspartnern

5. Aufl. 2023

Print-ISBN: 978-3-7073-4241-3

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Der Ehevertrag (5. Auflage)

S. VVorwort zur 5. Auflage

Die fünfte Auflage wurde umfangreich überarbeitet, wonach sowohl die seit der letzten Auflage ergangene Judikatur als auch die zahlreich erschienene Literatur eingearbeitet und die einschlägigen Werte aktualisiert wurden. Gesetzesänderungen haben sich hauptsächlich im steuerrechtlichen Bereich und durch die Anerkennung der Ehe von gleichgeschlechtlichen Paaren ergeben.

In bewährter Weise wirken auch in dieser Auflage – wie bisher – namhafte Experten aus der Praxis mit: Herr RA Dr. Norbert Marschall, Partner der Kanzlei Klaar/Marschall, Herr Dr. Thomas Bauer, Richter des LG Linz und Herr Dr. Oliver Ginthör, selbständiger Steuerberater. Diese Experten betreuten dabei besonders praxisrelevante Kapitel: Herr Dr. Norbert Marschall die Gestaltung von Eheverträgen aus anwaltlicher Sicht und Herr Dr. Thomas Bauer den kindschaftsrechtlichen Teil. Herr Dr. Oliver Ginthör stellte die steuerrechtlichen Aspekte der Verträge zwischen Ehegatten und Lebensgefährten dar. Ihnen gilt mein besonderer Dank für ihre neuerliche Mitwirkung!

Bei den Aktualisierungs- und Korrekturarbeiten haben mich besonders Frau Univ.-Ass. Mag. Cornelia Pascher, Herr Univ.-Ass. Mag. Martin Hörschläger sowie Frau Stud. Ass. Theresa Praschl und Frau Stud.Ass. Marlene Rieder tatkräftig unterstützt. Für diese verantwortungsvollen Arbeiten sei ihnen herzlich gedankt.

Mein Dank geht ferner auch an den Linde Verlag, namentlich an Frau Dr. Gerit Kandutsch und Frau Mag. Astrid Fabian, die die redaktionellen Aufgaben für den Verlag sowie das Lektorat in äußerst umsichtiger Weise betreut haben.


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Linz, im März 2023
Astrid Deixler-Hübner

Vorwort zur 1. Auflage

Das Eherecht ist vom Gesetzgeber umfassend geregelt. In bestimmten Bereichen kann vom gesetzlich festgelegten Regelungsinhalt nicht abgewichen werden. In den meisten Fällen jedoch kann das Gesetz auf die individuellen Bedürfnisse hin adaptiert werden. In der Praxis besteht in zunehmendem Ausmaß ein Bedürfnis von Heiratswilligen, bereits bei ihrer Eheschließung die Folgen der Ehe, aber auch einer allfälligen Scheidung vertraglich festzulegen. In weiten Teilen der Bevölkerung hat sich für diese Vorwegregelungen der Terminus „Ehevertrag“ gebildet, obwohl es im österreichischen Recht – anders als in anderen Rechtsordnungen – keine spezifischen Bestimmungen dafür gibt. Daher sind in Österreich solche Regelungen durch Eheverträge noch relativ selten anzutreffen, jedoch bei beS. VIstimmten Konstellationen – etwa wenn hohe Vermögenswerte in die Ehe eingebracht oder in der Ehe erworben werden – dringend anzuraten.

Weil sich die nichteheliche Lebensgemeinschaft im relativ rechtsfreien Raum bewegt, besteht besonders im Fall der Trennung von Lebensgefährten eine erhebliche Rechtsunsicherheit. Vor allem im Hinblick auf die vermögensrechtliche Rückabwicklung der Partnerschaft ist solchen Paaren, die einen gemeinsamen Vermögensaufbau und/oder gemeinsames Wirtschaften beabsichtigen, auf Grund der zahlreichen rechtlichen Unabwägbarkeiten und der oft unzureichenden Beweislage anzuraten, mit einem Partnerschaftsvertrag solchen künftigen Streitigkeiten vorzubeugen. Darin können wichtige Fragen – wie Unterhalt, Wohnrecht, Miteigentum, aber auch die Mitarbeit im Gewerbebetrieb des anderen Partners oder die Abgeltung der erbrachten Leistungen für den anderen Partner – vertraglich geregelt werden.

Das vorliegende Werk trägt diesen unterschiedlichen Gestaltungswünschen von Ehegatten und Lebenspartnern in fünf Teilen Rechnung: Im ersten Teil finden sich Ausführungen zu Verträgen (künftiger) Ehegatten im Hinblick auf die aufrechte Ehegemeinschaft. Der zweite Teil widmet sich dem Bereich der Verträge zwischen Ehegatten von Todes wegen. Der dritte Teil beschäftigt sich mit Verträgen zwischen Ehegatten unabhängig vom Eheverhältnis – wie Kauf-, Tausch-, Renten- und Darlehensverträge. Aber auch Schenkungen, Arbeits- oder Gesellschaftsverträge zwischen Ehegatten werden ausführlich beleuchtet. Der vierte Teil setzt sich eingehend mit dem Problem von Verträgen zwischen Ehegatten für den Fall ihrer Trennung oder Scheidung auseinander. Hier wird vor allem auch die Regelung der einvernehmlichen Scheidung detailliert dargestellt. Der fünfte Teil behandelt schließlich Partnerschaftsverträge zwischen nichtehelichen Lebensgefährten.

Abgerundet wird das Werk durch einen sehr praxisgerechten sechsten Teil, in dem der Leser Checklisten, Vertragsmuster und Tabellen findet. Im vorliegenden Buch werden diese Rechtsgebiete aber nicht nur theoretisch abgehandelt, sondern in praxisrelevanter Weise – vor allem im Hinblick auf die oft divergierende Judikatur – die Fallstricke für Vertragserrichter aufgezeigt. Um das Buch noch praxisgerechter zu gestalten, konnten auch Mitautoren aus dem Bereich der Anwaltschaft, der Richterschaft und der Steuerberatungstätigkeit gewonnen werden, die in ihren Beiträgen die Problematik dieser Vereinbarungen aus diesem spezifischem Blickwinkel beleuchten. Diese Autorenschaften sind jeweils in den Kopfzeilen ausgewiesen.

Der Schwerpunkt des Werks konzentriert sich auf Verträge zwischen Ehegatten und Lebenspartnern, wobei sich hier der Bogen von Vereinbarungen im persönlichen Bereich und im Namensrecht, über Vereinbarungen im Hinblick auf gemeinsame Kinder bis hin zu den unterschiedlichsten vermögensrechtlichen Gestaltungsabreden spannt. Besonders praxisrelevanten Themenbereichen ist umS. VIIfangreicher Raum gewidmet – etwa Unterhaltsvereinbarungen, die Aufteilung des Ehevermögens oder die gerichtliche Anfechtung von Vereinbarungen und Vergleichen. Um dem Leser die oft schwierige Materie näher zu bringen, werden die Textpassagen durch zahlreiche Beispiele praxisgerecht erläutert.

Jene Bereiche, die nicht nur unmittelbare vertragliche Vereinbarungen betreffen, aber für nachfolgende Gerichtsverfahren oder eine außergerichtliche Streitbeilegung bedeutsam sind, werden in Exkursen dargestellt – etwa grundsätzliche Fragen von Obsorge- und Besuchsrecht, Auskunftspflichten zwischen (geschiedenen) Ehegatten, Fragen der internationalen Anknüpfung, steuerrechtliche Folgen der Ehe bzw. Folgen von Vermögensvereinbarungen zwischen Ehegatten oder Mediation und Rechtsberatung.

Mein Dank gilt Frau Manuela-Maria Berger für die Herstellung des druckreifen Typoscripts und Frau Stud. Ass. Catherine Hintermüller für die tatkräftige Unterstützung bei der Herstellung der Verzeichnisse und den erforderlichen Korrekturarbeiten.


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Linz, im Oktober 2008
Astrid Deixler-Hübner

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