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BörseG-Novelle
Am verabschiedete der Nationalrat das Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz 1989, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Investmentfondsgesetz 2011 und das Übernahmegesetz geändert werden. Die Novelle wurde in BGBl I 2016/76 kundgemacht. Die maßgeblichen Neuerungen finden sich im BörseG, das an die unionsrechtlichen Vorgaben durch die neuen Marktmissbrauchsrichtlinie (Richtlinie 2014/57/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 164.2014 über strafrechtliche Sanktionen bei Marktmanipulation, ABl L 173 vom , S 179), die Marktmissbrauchsverordnung (Verordnung [EU] Nr 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über Marktmissbrauch, ABl L 173 vom , S 1) sowie die Durchführungsrichtlinie (EU) 2015/2392 der Kommission vom zur Verordnung (EU) Nr 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Meldung tatsächlicher oder möglicher Verstöße gegen diese Verordnung, ABl L 332 vom , S 126, angepasst wurde (zu den inhaltlichen Änderungen vgl Durstberger/Nicolussi, Begutachtungsentwurf zu einer BörseG-Novelle, GesRZ 2016, 177). Die BörseG-Novelle lässt aber wichtige Themen aus, ua etwa die Regelung des Delistings od...