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Umsatzsteuerliche Behandlung von symbolischen Tierpatenschaften
Besteht eine Asymmetrie zwischen Leistung und Gegenleistung ist davon auszugehen, dass der Leistungsempfänger einen Teil des Entgelts nicht aufgewendet hat, um die Leistung zu empfangen. Jene Beträge, die zwar mit dem Leistungsentgelt entrichtet werden, aber nicht der Leistungsabgeltung dienen und für die insofern kein Entgeltlichkeitszusammenhang besteht, unterliegen nicht der Umsatzsteuer.
1. Der Fall
Die Beschwerdeführerin (Bf) betreibt einen Zoo, auf dem ca 500 Tiere gehalten werden. Die Bf bietet zusätzlich zur normalen kostenpflichtigen Einzeleintrittsberechtigung die Möglichkeit an, Patenschaften für die im Zoo lebenden Tiere abzuschließen. Diese Patenschaften können dabei entweder für alle Tiere oder lediglich für ein bestimmtes Patentier übernommen werden. Bei Abschluss einer Patenschaft wird dem Kunden eine sog Patenschafts- und Mitgliedskarte ausgestellt, wobei vier unterschiedliche Kartenkategorien angeboten werden, die jeweils von der Bezahlung eines bestimmten monatlichen Mindestbetrages abhängen (10 Euro, 15 Euro, 50 Euro und 85 Euro). Alle Kategorien berechtigen den Karteninhaber dazu, das Gelände des Zoos an 365 ...