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SWK 13-14, 15. Mai 2024, Seite 722

Geeignete Beweismittel – nicht nur, aber auch – für den ermäßigten Steuersatz im UStG

Verknüpfung mit der zollrechtlichen Kombinierten Nomenklatur

Walter Summersberger

Der ermäßigte Steuersatz im UStG knüpft an taxativ aufgezählte Gegenstände an. Welche Beweismittel können im Verfahren angeboten werden, um die Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes zu erreichen?

1. Sachverhalt

Ein Zoo bietet symbolische Tierpatenschaften an. Je nach Preiskategorie sind damit besondere Vorteile verbunden wie zB Gratiseintritt, Rabatte im Geschäft oder auch die Zusendung eines Jahreskalenders, der überdies auch im Online-Shop verkauft wird. Strittig war im finanzgerichtlichen Verfahren neben der umsatzsteuerlichen Beurteilung der Einnahmen aus diesen Patenschaften ua auch die Höhe des Steuersatzes für den Verkauf des Kalenders. Dieser ist – so das BFG – nach seiner Beschaffenheit als „Wandkalender“ aufgeklappt aufzuhängen, weil „2 Seiten einsehbar sind und sich das große Tierbild (mit kurzem Begleittext unterhalb des Bildes) auf der oberen Hälfte befindet, während sich das Kalendarium für den jeweiligen Monat auf der unteren Hälfte befindet“.

Das BFG hat dazu ausgesprochen, dass die Lieferung des Kalenders keinem ermäßigten Steuersatz unterliege, weil es sich um kein Druckerzeugnis iSd § 10 Abs 2 Anlage 2 UStG handle. Zu diesem Ergebnis kam das BFG, weil Muster dieser Kalender im Ver...

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