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Abtretung von Gewährleistungsansprüchen beim Finanzierungsleasing.
https://doi.org/10.47782/oeba202401006501
Gewährleistungsansprüche des Leasinggebers können an den Leasingnehmer abgetreten werden. Beim Finanzierungsleasing kommt auch die selbständige Abtretung der Wandlungsansprüche in Betracht. Hat der Leasinggeber seine Gewährleistungsansprüche formularmäßig an den Leasingnehmer abgetreten, so bedeutet dies aber nicht gleichzeitig, dass der Leasingnehmer damit auch den Kondiktionsanspruch zediert erhalten soll.
Aus der Begründung:
[1] Mit Kaufvertrag vom kaufte der Kl von der bekl Fahrzeughändlerin einen erstmals am zugelassenen Vorführwagen der Marke Audi Q5 style 2.0 TDI um den Kaufpreis von brutto € 40.500. Zur Finanzierung des Autokaufs schloss der ...