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Erhöhung der Dienstgeberabgabe und Absenkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge
Budgetbegleitgesetz 2024, 828/BNR (https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/BNR/828).
In den Praxis-News vom Juni 2023 (ASoK 2023, 229) wurde darüber berichtet, dass der VfGH den Ausschluss mehrfach geringfügig beschäftigter Personen von der Arbeitslosenversicherung als verfassungswidrig angesehen hat.
Im Hinblick darauf wird der Beitragssatz für die Dienstgeberabgabe (DAG), die von der Summe der vom Unternehmen gewährten geringfügigen Entgelte zu bemessen ist, ab 2024 von 16,4 auf 19,4 % erhöht.
Im Gegenzug werden die Beitragssätze zur Arbeitslosenversicherung um 0,1 Prozentpunkte gesenkt und betragen somit ab 2024 2,3 % für Lehrlinge und 5,9 % für alle sonstigen Versicherten. Die hälftige Aufteilung der Beiträge auf Dienstnehmer und Dienstgeber bleibt aufrecht.