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Kann der Arbeitgeber die Entfernung von Abzeichen und Symbolen verlangen?
Zulässige Beschränkungsmöglichkeiten im Spiegel der EuGH-Rechtsprechung
Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Entfernung bzw Verdeckung von Symbolen (zB der Hamas) zu verlangen, wenn diese den Betriebsfrieden oder sein Ansehen gefährden oder verboten sind.
Aus dem Persönlichkeitsschutz (§§ 16 und 17 ABGB, Art 8 EMRK) wird ein Recht der einzelnen natürlichen Person auf eine Privatsphäre abgeleitet. Auch im dienstlichen Bereich hat der Arbeitnehmer eine Privatsphäre, die es ihm gestattet, zB seine Kleidung, seinen Schmuck und allenfalls Abzeichen frei zu wählen. Einschränkungen der Privatsphäre im Rahmen des Arbeitsverhältnisses ergeben sich aus der persönlichen Abhängigkeit des Arbeitnehmers, die ein entscheidendes Grundelement des Arbeitsverhältnisses darstellt. Dabei ist es die Aufgabe des Arbeitgebers, die Zulässigkeit von einschränkenden Weisungen bezüglich des äußeren Erscheinungsbildes des Arbeitnehmers...