Finanzstrafrecht 2018
1. Aufl. 2019
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S. 152Wird von einem Unternehmer eine Rechnung mit Umsatzsteuer ausgestellt, obwohl überhaupt keine Leistung erbracht wird, liegt eine sogenannte Scheinrechnung vor und wird die Umsatzsteuer allein aufgrund des Ausweises der Umsatzsteuer in der Rechnung geschuldet. Im gegenständlichen Beitrag sollen die abgabenrechtlichen Rahmenbedingungen für die Umsatzsteuerschuld kraft Rechnung anhand eines einfachen, aber durchaus praxisrelevanten Fallbeispiels dargestellt und insbesondere auch auf die Korrekturmöglichkeiten solcher Scheinrechnungen eingegangen werden.
I. Einleitendes Fallbeispiel
Der Unternehmer A stellt an den Unternehmer B eine Rechnung über eine Leistung mit einem Betrag von 100 + 20 % Umsatzsteuer aus, welche von B auch zur Gänze an A bezahlt wird.
Die Umsatzsteuer iHv 20 wird von A ordnungsgemäß erklärt und an das Finanzamt abgeführt. Spiegelbildlich nimmt B einen Vorsteuerabzug iHv 20 aus der Rechnung vor.
Im Zuge einer Betriebsprüfung stellt die Finanzverwaltung fest, dass A überhaupt keine Leistung erbracht hat und es sich bei der von A ausgestellten Rechnung um eine Scheinrechnung handelt.