Finanzstrafrecht 2016
1. Aufl. 2017
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I. S. 172Vorbemerkung
Mit dem VbVG hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, Verbände im Rahmen des gerichtlichen Strafverfahrens zu verurteilen, wenn im Zuge der Tätigkeit des Verbandes von Personen, die für den Verband handeln, eine Straftat begangen worden ist. Ursächlich für diese Systemänderung im österreichischen Strafrecht waren internationale Verpflichtungen, nämlich einerseits Rechtsakte der Europäischen Union und andererseits völkerrechtliche Rechtsakte. So wird insbesondere im Zweiten Protokoll zum Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften vom auf die Verantwortlichkeit von Unternehmen für Taten, die von ihren Organen und Mitarbeitern begangen werden, abgestellt.
Primärer Zweck der Verbandsverantwortlichkeit ist Prävention: Die Androhung der Bestrafung des Verbandes soll diesen und damit seine Entscheidungsträger motivieren, sich so zu organisieren, dass die Begehung von Straftaten durch die ihm zuzurechnenden Entscheidungsträger und Mitarbeiter hintangehalten wird. In diesem Zusammenhang wird im Schrifttum auch darauf hingewiesen, dass das klassische Strafrecht im Bereich der Bekämpfung von Unternehmenskriminalität Sch...