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ASoK 6, Juni 2015, Seite 209

Aktuelle VwGH-Judikatur zur Entsendung im Sinne des AVRAG

Eine Entsendung im Sinne des § 7b Abs 1 AVRAG in der Fassung BGBl I 2012/98 setzt einen inländischen Auftraggeber voraus

Markus Kroner

Der VwGH hat sich in den Erkenntnissen vom , Ro 2014/11/0100 ua, und vom , Ro 2014/11/0097 ua, erstmals mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine Entsendung eines Arbeitnehmers durch einen ausländischen Arbeitgeber mit Sitz in einem EU- oder EWR-Mitgliedsstaat auch ohne Bestehen eines Dienstleistungsvertrages mit einem inländischen Dienstleistungsempfänger und Auftraggeber eine Entsendung im Sinne des § 7b Abs 1 AVRAG in der Fassung BGBl I 2012/98 darstellt.

1. Sachverhalt

Ein Arbeitgeber mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Arbeitnehmer nach Österreich entsandt und dieser Arbeitnehmer war auf dem eigenen Informationsstand seines Arbeitgebers auf der Messe Salzburg im Rahmen seines bestehenden Dienstverhältnisses tätig.

S. 210 Organe der Finanzpolizei des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr haben im Rahmen einer durchgeführten Kontrolle auf der Messe Salzburg beanstandet, dass dieser Arbeitnehmer nicht jene Unterlagen, die zur Überprüfung des den Arbeitnehmer nach den österreichischen Rechtsvorschriften gebührenden Entgelts erforderlich seien (Lohnunterlagen), in deutscher Sprache für die Dauer der Beschäftigung am Arbeits- bzw Einsatzort bereitgehalten habe. Aufgrund des Zeitpunkts der vorgew...

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