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Die Datenschutz-Grundverordnung im Beschäftigtenkontext
Auswirkungen der DSGVO auf den Arbeitnehmerdatenschutz
Für Unternehmen bringt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mit ihrem ausgeprägten Selbstregulierungscharakter auch im Arbeitnehmerdatenschutz neue Verpflichtungen mit sich. Diese betreffen zahlreiche Informations- und Aufklärungspflichten und lösen einen Anpassungsbedarf bei den Betriebsvereinbarungen aus. Durch die Öffnungsklausel des Art 88 DSGVO spielen die Mitwirkungsrechte des Betriebsrats bei der Verarbeitung von Arbeitnehmerdaten im Arbeitsverhältnis eine wichtige Rolle.
1. Die Entwicklung des betrieblichen Datenschutzes (Art 88 DSGVO)
Bislang existiert in Österreich keine einheitliche und eigenständige Regelung des Arbeitnehmerdatenschutzrechts. Der Schutz der Arbeitnehmerdaten ergibt sich aus einer Reihe von arbeitsvertrags-, betriebsverfassungs- und datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Der sachliche Anwendungsbereich der DSGVO umfasst sowohl die automatisierte als auch die nicht automatisierte Verarbeitung von Arbeitnehmerdaten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen. Diese Verarbeitungen sind an den Grundsätzen der DSGVO zu messen. Neben den Regelungsspielräumen der Mitgliedstaaten nach Art 6 Abs 2 und 3 DSGVO sieht Art 88 DSGVO einen a...