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I. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2013 – SVÄG 2013
Das Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2013 – SVÄG 2013 (RV 2246 BlgNR 24. GP) sieht Änderungen im Bereich des ASVG (82. Novelle), des GSVG (42. Novelle), des BSVG (42. Novelle), des APG (10. Novelle), des B-KUVG (41. Novelle), des NVG 1972 (15. Novelle), des ASGG, des PG 1965, des Bundestheaterpensionsgesetzes (BThPG) und des Bundesbahn-Pensionsgesetzes (BB-PG) vor.
Es beinhaltet – neben der Anpassung des sozialversicherungsrechtlichen Kindesbegriffes an die im Rahmen des Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetzes 2013 erfolgten Änderungen des ABGB, der Erweiterung der Kostenersatzregelung nach § 143c ASVG auf Krankenfürsorgeeinrichtungen für das von ihnen an Vertragsbedienstete geleistete Rehabilitationsgeld, der Fortsetzung der Harmonisierung zwischen dem Beamten- und dem ASVG-Pensionsrecht sowie der Klarstellung der Zuständigkeit für die Krankenversicherung von pensionierten Vertragsbediensteten – ein Maßnahmenpaket zum Ausbau der sozialen Absicherung von Ein-Personen-Unternehmen und Kleinunternehmern im GSVG und Regelungen i. Z. m. der Kontoerstgutschrift. Folgende Neuerungen bzw. Maßnahmen sind hervorzuheben: