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ASoK 5, Mai 2013, Seite 205

Auszahlung von Gleitzeitguthaben und Abfertigungswirksamkeit

9 ObA 124/12v.

Kommt es im Falle einer Gleitzeitvereinbarung, nach der Zeitguthaben generell durch Zeitausgleich abzubauen sind, dazu, dass ein Teil der Gutstunden im letzten Beschäftigungsjahr nicht mehr ausgeglichen werden kann und dementsprechend einmalig ausgezahlt wird, dann ist diese Zahlung nicht in die Bemessungsgrundlage für die Abfertigung einzubeziehen.

Rubrik betreut von: Von Mag. Alfred Shubshizky
Mag. Alfred Shubshizky ist Steuerberater in Linz.
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