Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Auszahlung von Gleitzeitguthaben und Abfertigungswirksamkeit
9 ObA 124/12v.
Kommt es im Falle einer Gleitzeitvereinbarung, nach der Zeitguthaben generell durch Zeitausgleich abzubauen sind, dazu, dass ein Teil der Gutstunden im letzten Beschäftigungsjahr nicht mehr ausgeglichen werden kann und dementsprechend einmalig ausgezahlt wird, dann ist diese Zahlung nicht in die Bemessungsgrundlage für die Abfertigung einzubeziehen.