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Entwurf zum LStR-Wartungserlass 2013
Begutachtungsentwurf des BMF zum LStR-Wartungserlass 2013, online abrufbar unter https://www.bmf.gv.at/Steuern/Fachinformation/Lohnsteuer/Erlsse/Begutachtungsentwur _13886/_start.htm.
Der Begutachtungsentwurf zum LStR-Wartungserlass 2013 enthält vor allem folgende Neuerungen:
In Rz. 373 der LStR 2002 wurde bisher die Auffassung vertreten, dass Reparaturkosten am arbeitnehmereigenen PKW aufgrund eines Unfalls auf der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nur dann als Werbungskosten geltend gemacht werden können, wenn die Benutzung eines Massenbeförderungsmittels unzumutbar ist. Der VwGH ist dieser Einschränkung in der Entscheidung vom , 2009/13/0015, entgegengetreten (siehe dazu auch die Praxis-News vom April 2013, ASoK 2013, 155): Wird der Verkehrsunfall nicht durch ein grob fahrlässiges Verhalten des Lenkers verursacht und ist somit der berufliche nicht durch den privaten Veranlassungszusammenhang unterbrochen, dann können die Unfallkosten auch dann berücksichtigt werden, wenn die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels dem Steuerpflichtigen zumutbar ist (vgl. dazu auch ). Die angeführte Einschränkung für den Werbungkostenabzug wird daher auch in den LStR 2002 gestrichen.
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