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Änderungen betreffend Nachtarbeitszuschläge und Pensionistenabsetzbetrag
Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird, BGBl. I Nr. 53/2013.
Im Rahmen der Neuregelung der „Pendlerförderung“ wurden auch zwei Gesetzesänderungen beschlossen, die nichts mit diesem Thema zu tun haben:
Einerseits ist die Anwendung der Steuerbegünstigung für Nachtarbeitszuschläge ab 2013 nicht mehr an das Berufsbild (besondere Beschaffenheit der Arbeit) geknüpft. Sie steht damit allen Arbeitnehmern zu, deren Normalarbeitszeit überwiegend in der Nacht (von 19:00 Uhr bis 7:00 Uhr) liegt.
Bisher stand der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag von 764 Euro (Einkünfte des [Ehe-]Partners betragen höchstens 2.200 Euro jährlich) nicht zu, wenn die jährlichen Pensionseinkünfte des Steuerpflichtigen 19.930 Euro überstiegen. Nach der Neuregelung, die ab gilt (Aufrollung bis spätestens ), vermindert sich dieser Absetzbetrag gleichmäßig einschleifend zwischen Pensionseinkünften von 19.930 Euro und 25.000 Euro auf null.