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ASoK 2, Februar 2012, Seite 72

Absetzung von Kinderbetreuungskosten – verfahrensrechtliche Möglichkeiten der nachträglichen Berücksichtigung

Alfred Shubshizky

BMF-Info vom , BMF-010222/0209-VI/7/2011.

In den Praxis-News vom Oktober 2011 (ASoK 2011, 400 f.) wurde über die Ausweitung der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten durch die Finanzverwaltung (insb. bezüglich der Kosten der Verpflegung und eines Bastelgeldes sowie einer Ferienbetreuung) berichtet. Das Finanzministerium hat im angeführten Erlass die verfahrensrechtlichen Möglichkeiten der nachträglichen Geltendmachung solcher Kosten aufgezeigt:

Wurden solche Ausgaben nicht geltend gemacht und sind die diesbezüglichen Abgabenbescheide bereits rechtskräftig, dann kommen eine Aufhebung gem. § 299 BAO und eine Verfahrenswiederaufnahme nach § 303 BAO in Betracht.

Wurden die Ausgaben geltend gemacht, im nicht bekämpften Abgabenbescheid aber nicht berücksichtigt, dann kann die Abgabenbehörde im eigenen Ermessen eine Bescheidaufhebung nach § 299 BAO durchführen.

Wurde gegen die Bescheide, in denen die geltend gemachten Ausgaben nicht berücksichtigt wurden, berufen und hat der UFS diese Berufungen mit Berufungsentscheidung abgewiesen, dann kommen weder eine Wiederaufnahme noch eine Aufhebung nach § 299 BAO (berechtigt nur zur Aufhebung erstinstanzlicher Bescheide) in Frage.

Rubrik betreut von: von Mag. Alfred Shubs...
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