Finanzverwaltungsgerichtsbarkeit neu in Österreich
1. Aufl. 2013
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§ 15.
Die Änderung des § 15 Abs 1 BAO durch das FVwGG 2012 berücksichtigt, dass ab keine Abgabenbehörden zweiter Instanz (und damit auch keine erster Instanz), sondern nur Abgabenbehörden existieren.