Finanzverwaltungsgerichtsbarkeit neu in Österreich
1. Aufl. 2013
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5. Die Rechtsmittelreform: Das Finanzverwaltungsgerichtsbarkeitsgesetz 2012 (FVwGG)
Im FVwGG wurden die Änderungen der einzelnen Gesetze verlautbart. Änderungen und Anpassungen erfolgten vor allem in der BAO, dem Finanzstrafrecht und dem ZollR-DG, um dem zweistufigen Verwaltungsgerichtsverfahren zu entsprechen wie im Kapitel III ausführlich dargestellt wird.
Durch die gerichtsübliche Terminologie war eine Neugestaltung des Rechtsmittelverfahrens nötig. In der Rechtsmittelreform wurden einige grundlegende Unterscheidungen in Terminologie und Ablauf festgelegt.
S. 20Die Beschwerde ersetzt nunmehr die Berufung und das Erkenntnis bzw der Beschluss ersetzt den Bescheid. Darüber hinaus musste bei den legistischen Arbeiten auch auf Verwaltungsvereinfachung, Rechtsbereinigung und Beschleunigungseffekte Bedacht genommen werden.
Des Weiteren war als Folge der Novelle ein neues Gesetz notwendig. Bisher wurde der Ablauf des UFS im Bundesgesetz über den unabhängigen Finanzsenat (UFSG) und in der BAO geregelt. Das UFSG tritt mit der Auflösung des UFS am außer Kraft. Die Organisation und der Betrieb des Bundesfinanzgerichtes wird im neuen Bundesfinanzgerichtsgesetz (BFGG) geregelt.