Finanzverwaltungsgerichtsbarkeit neu in Österreich
1. Aufl. 2013
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 3.
Nach § 287 Abs 1 BAO (idF FVwGG 2012) obliegt die Einhebung und zwangsweise Einbringung der von Verwaltungsgerichten festgesetzten Nebenansprüche der vom Verwaltungsgericht bestimmten Abgabenbehörde.