Finanzverwaltungsgerichtsbarkeit neu in Österreich
1. Aufl. 2013
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§ 75.
Im GOG ist ua (in dessen § 89e) die Haftung für den IT-Einsatz geregelt.
§ 75 Abs 2 VwGG regelt den Zustellungszeitpunkt elektronisch übermittelter Ausfertigungen abweichend vom § 98 Abs 2 BAO.