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Ritz/Koran

Finanzverwaltungsgerichtsbarkeit neu in Österreich

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2250-7

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Dokumentvorschau
Ritz/Koran - Finanzverwaltungsgerichtsbarkeit neu in Österreich

§ 63. Vollstreckung

Christoph Ritz/Birgitt Koran

§ 63 Abs 1 VwGG (idF BGBl I 2013/33) regelt nunmehr Verpflichtungen nicht nur der Verwaltungsbehörden, sondern auch der Verwaltungsgerichte und ändert die Terminologie (Revision statt Beschwerden, in der betreffenden Rechtssache statt in dem betreffenden Fall).

§ 63 Abs 1 VwGG räumt dem Revisionswerber ein subjektives Recht auf Beseitigung der Folgen der als rechtswidrig aufgehobenen Entscheidung („Folgenbeseitigungsanspruch“) ein. Dazu zählt auch die Rückgängigmachung von Vollstreckungshandlungen.

Die Bindung erstreckt sich auch auf solche Fragen, die der Gerichtshof zwar nicht ausdrücklich behandelt hat, die aber eine notwendige Voraussetzung für den Inhalt seines aufhebenden Erkenntnisses darstellen.

Nach der Judikatur erstreckt sich die Bindung somit auch auf Rechtsansichten, die in der aufhebenden Entscheidung des VwGH nicht ausdrücklich, sondern nur implizit zum Ausdruck kommt; so impliziert die Aufhebung einer Entscheidung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit eine nunmehr bindende Bejahung der Zuständigkeit der belangten Behörde durch den VwGH.

Die nach § 63 Abs 1 VwGG eingetretene Bindung besteht nicht nur für die belangte Behörde, sondern für die Verwaltungsb...

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