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Ritz/Koran

Finanzverwaltungsgerichtsbarkeit neu in Österreich

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2250-7

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Ritz/Koran - Finanzverwaltungsgerichtsbarkeit neu in Österreich

§ 34. Zurückweisung

Christoph Ritz/Birgitt Koran

§ 34 Abs 1 VwGG (idF BGBl I 2013/33) nennt folgende Gründe für eine Zurückweisung der Revision durch den VwGH:

  • Versäumung der Einbringungsfrist,

  • Unzuständigkeit des VwGH,

  • Nichtvorliegen der Voraussetzungen des Art 133 Abs 4 B-VG,

  • entschiedene Sache,

  • Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Revision.

Abgesehen vom Nichtvorliegen der Voraussetzungen des Art 133 Abs 4 B-VG (keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage, Geringfügigkeit der Geldstrafe) entsprechen die Zurückweisungsgründe jenen, die bereits (nach § 30a Abs 1 VwGG) das Verwaltungsgericht zur Zurückweisung verpflichten. Siehe bei § 30a VwGG.

§ 34 Abs 2 VwGG (Mängelbehebungsverfahren durch den VwGH) entspricht inhaltlich dem § 30a Abs 2 VwGG (Mängelbehebungsaufträge durch Verwaltungsgerichte).

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