Finanzverwaltungsgerichtsbarkeit neu in Österreich
1. Aufl. 2013
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 22.
Aus § 22 VwGG (idF BGBl I 2013/33) ergibt sich beispielsweise das Recht des BMF, in das Revisionsverfahren an Stelle des Finanzamtes einzutreten, wenn das Finanzamt entweder Revisionswerber oder (im Beschwerdeverfahren) belangte Behörde gewesen ist.