Finanzverwaltungsgerichtsbarkeit neu in Österreich
1. Aufl. 2013
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§ 15.
Nach bisheriger Rechtslage hat (vor dem ) der Bundesminister für Europäische und Internationale Angelegenheiten bei der Erhebung der Konsulargebühren die Befugnisse einer Abgabenbehörde zweiter Instanz im Sinne der Abgabenverfahrensgesetze. Dieser Bundesminister ist bzw war somit für die Erledigung gegen Konsulargebührenbescheide gerichteter Berufungen zuständig.
Als Folge der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 (insbesondere des Art 131 Abs 2 und 3 B-VG) obliegt ab die Erledigung von Rechtsmitteln (Bescheidbeschwerden) in Angelegenheiten der Konsulargebühren dem Bundesverwaltungsgericht.
Ebenso wie in Konsulargebühren betreffenden Abgabenverfahren der Vertretungsbehörden ist auch im Beschwerdeverfahren die BAO anzuwenden.