Finanzverwaltungsgerichtsbarkeit neu in Österreich
1. Aufl. 2013
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§ 24. Verfahren
Die Abgabenverfahrensvorschriften BAO und ZollR-DG sowie das Finanzstrafgesetz regeln das Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht.
Zur Vereinfachung und aus Gründen der Praktikabilität ermöglicht § 24 Abs 5 BFGG die Vorlage von Akten an das Bundesfinanzgericht in elektronischer Form.
§ 24 Abs 6 BFGG spricht die Bestimmungen des Gerichtsorganisationsgesetzes an, die Sicherheit vor Gericht gewährleisten sollen und zB die Mitnahme von Waffen in das Gerichtsgebäude untersagen.