Finanzverwaltungsgerichtsbarkeit neu in Österreich
1. Aufl. 2013
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§ 11. Inkrafttreten
Das Bundesgesetz BGBl I 2013/33 wurde am kundgemacht.
§ 11 Abs 2 gilt insbesondere für Bestimmungen, die den Übergang zum Bundesfinanzgericht (und den Übergang vom Asylgerichtshof zur Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz) betreffen. Dies betrifft zB § 323 Abs 38 BAO und § 265 Abs 1s lit a FinStrG (jeweils idF des am kundgemachten FVwGG 2012).