Finanzverwaltungsgerichtsbarkeit neu in Österreich
1. Aufl. 2013
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§ 5. Beim Verwaltungsgerichtshof anhängige Beschwerden wegen Verletzung der Entscheidungspflicht
§ 5 gilt sinngemäß nach § 28 Abs 5 erster Satz BFGG für Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Bundesfinanzgerichtes fallen.
§ 5 regelt den Übergang von VwGH-Verfahren über Säumnisbeschwerden zu Verfahren über Fristsetzungsanträge.